Vermietungen
Der Gemeindesaal und die Empore des Gemeindehauses können unter bestimmten Voraussetzungen gemietet werden. Die Vermietung ist möglich an:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gnadengemeinde kostenlos für Familienfeiern.
- Eigene Gemeindeglieder, Gemeindeglieder der Auferstehungsgemeinde, der Gemeinde Waldhof-Luzenberg und der St.-Elisabeth-Gemeinde aus Anlass kirchlicher oder Familienfeiern gegen Mietzahlung.
- Sonstige Einzelpersonen aus Anlass kirchlicher Feiern (Hochzeit/Taufe) gegen Mietzahlung.
- In der Gartenstadt ansässige oder aktive Vereine und Institutionen (z.B. Schulen) gegen Mietzahlung.
- Die im Landtag von Baden-Württemberg oder im Bundestag vertretenen politischen Parteien, sofern nicht offensichtlich radikale Einstellungen vertreten werden, gegen Mietzahlung. Die Vergabe erfolgt jedoch nicht für Wahlkampfveranstaltungen sowie 2 Monate vor Kommunal-, Landtags-, oder Bundestageswahlen.
- Gruppen oder Einzelpersonen in Ausübung bürgerschaftlichen Engagements, sofern keine radikalen oder demokratiefeindlichen Ziele verfolgt werden, gegen Mietzahlung.
- An gewerbliche Mieter nach Absprache im Einzelfall gegen Mietzahlung.
Bei der Raumvergabe haben Gemeindeveranstaltungen und Termine der gemeindlichen Gruppen und Kreise immer Vorrang vor Mietanträgen. Über die Vergabe entscheidet der Ältestenkreis der Gnadengemeinde. Im Interesse einer reibungslosen Organisation, aus Rücksicht auf die Anwohner und zum Erhalt des Gemeindehauses gelten außerdem die folgenden Spielregeln - vielen Dank für Ihr Verständnis!
- Mietanträge müssen spätestens einen Monat vor der Veranstaltung schriftlich im Pfarramt eingereicht werden. Um keine Gemeindeveranstaltungen zu blockieren, werden Mietanträge frühestens 11 Monate vor dem Veranstaltungstermin entgegengenommen. Dazu empfehlen wir Ihnen, das Antragsformular auszufüllen und es unserem Pfarramt zuzuleiten oder vorbeizubringen.
- Die Mietkosten je Tag betragen:
Großer Saal inkl. Küchennutzung (max. 80-100 Plätze mit Tischen, max. 199 Plätze mit Bestuhlung): 320,-- €
Empore ohne Küchennutzung (max. 30 Plätze mit Tischen, 50 Plätze mit Bestuhlung): 100,-- €
Empore inkl. Küchennutzung (max. 30 Plätze mit Tischen, 50 Plätze mit Bestuhlung): 120,--€
- Übergabe und Abnahme der gemieteten Räume erfolgt nach Terminvereinbarung. Die Nutzung des Gemeindehauses ist abends bis spätestens 24:00 Uhr möglich. Nach 22:00 Uhr ist der Veranstalter verantwortlich für die Einhaltung der Nachtruhe (Musik, Aufenthalt im Freien usw.).
- Bei Küchenbenutzung stehen Geschirr, Gläser und Besteck zur Verfügung. Kaffee- und Spülmaschine können genutzt werden. Handtüchter sind mitzubringen.
- Die Hauptebene des Gemeindehauses (Großer Saal, Küche) ist barrierefrei zugänglich und verfügt über eine barrierefreie und rollstuhlgeeignete Toilette. Die weiteren Toiletten sind über eine Treppe in den Keller erreichbar. Die Empore im Obergeschoss ist nur über eine Treppe zugänglich.
- Beschädigungen des Gebäudes und des Inventars sind vom Mieter zu tragen. Zur Absicherung gegen Schäden und Vertragsverletzungen wird zusammen mit der Miete eine Kaution erhoben, die bei unbeanstandeter Rücknahme der Räume erstattet wird..
Auch wenn grundsätzlich eine Vergabe möglich wäre, behält sich der Ältestenkreis vor, Mietanträge abzulehnen, sofern der Antragssteller/die Antragstellerin bei früheren Vermietungen negativ auffällig geworden ist bzw. die Veranstaltung den religiösen Überzeugungen oder den Interessen der Gemeinde zuwiderläuft. Einer schriftlichen Begründung der Ablehnung bedarf es nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit gerne im Pfarramt!